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Ein Arbeitsverhältnis kann vom Arbeitgeber fristlos nach § 626 BGB gekündigt werden, wenn ein Arbeitnehmer seine Vorgesetzten, Kollegen oder Kunden grob beleidigt (z.B. ?Du Ars?, ?faules Schw??). Der Ausspruch einer fristlosen Kündigung ist selbst bei groben Beleidigungen des Arbeitnehmers nicht immer rechtmäßig. Arbeitsrechtsberatung durch den Fachanwalt für Arbeitsrecht Hans Jürgen Kotz aus Kreuztal bei Siegen.
Arbeitnehmerdiebstahl und bewusste Beschädigungen von Arbeitgebereigentum berechtigen den Arbeitgeber zur Entlassung des jeweiligen Arbeitnehmers. Die Rechtsanwälte Kotz helfen bei der Durchsetzung der Arbeitgeberrechte.